Ist Poker überhaupt ein Glücksspiel? Diese Frage ist mit Ja zu beantworten. Die Antwort ist in §1 Abs. 2 GSpG zu finden. Dieser bestimmt die Glücksspieleigenschaften für Roulette, Beobachtungsroulette, Poker, Black Jack, Two Aces, Bingo, Keno, Baccarat sowie für Baccarat chemi de fer.
Somit gilt auch hier: Die Verluste sind rückforderbar, da sie auf der Grundlage eines unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrags beruhen.
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